Generelles Feuerverbot aufgehoben
Nach den Niederschlägen der letzten Wochen wird das verfügte Feuerverbot ab Dienstag, 5. Mai 2020, aufgehoben.
Dessen ungeachtet ist beim Umgang mit Feuer weiterhin grosse Vorsicht geboten.
Das Verbrennen von Abfällen und Grünabfällen wie Reben, Ästen, Gras, Gestrüpp und Ähnlichem im Freien ist gemäss eidgenössischer wie kantonaler Gesetzgebung immer verboten, unabhängig von der aktuellen Waldbrandgefahr.
Beim Feststellen eines Brandes ist unverzüglich die Feuerwehr unter der Nummer 118 aufzubieten.
Links
Feuerverbot aufgehoben
29.8.2023. Ab sofort gilt das absolute Feuerverbot nicht mehr.
Generelles Feuerverbot
15.4.2023. Ab sofort gilt für das Gemeindegebiet Naters ein absolutes Feuerverbot.
Brandgefahr
Brandgefahr – Aufruf zur Vorsicht!!!